
Rechtsgrundlage und Satzungszweck
Die Evangelische Stiftung Neuerkerode wurde am 13. September 1868 von Pastor Gustav Stutzer in Erkerode, am Fuße des Elm, gegründet. Als eine Stiftung privaten Rechtes - nach dem Niedersächsischem Stiftungsgesetz als kirchliche Stiftung anerkannt - untersteht sie der Stiftungsaufsicht der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Sie ist Mitgliedseinrichtung im Diakonischen Werk Braunschweig.
Seit ihrer Gründung am 13.9.1868 weiß sich die Stiftung der Förderung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung sowie auch mehrfacher Behinderung verpflichtet. Zum Stiftungsauftrag gehört ebenso die Begleitung und Pflege alter Menschen (Theresienhof in Goslar und Haus der helfenden Hände in Beienrode).
Auftrag und Selbstverständnis unserer Arbeit
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Stiftung Neuerkerode verstehen wir unsere Arbeit vor dem Hintergrund biblisch-christlicher Tradition. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch ein Geschöpf Gottes und von daher eine unverwechselbare Persönlichkeit ist. Menschliches Leben ist deshalb unantastbar.
Gerade im Gegenüber zum alten sowie geistig und körperlich schwächeren Menschen können wir die Nähe Gottes erfahren und zugleich unser tägliches Tun als Auftrag Jesu verstehen. Dieses kann gelingen, wenn wir jene, die wir auch und gerade mit unserer Fachlichkeit begleiten und fördern, als autonome Mitbürger sehen.
Dieses Selbstverständnis unserer Arbeit verpflichtet uns damit zur Ehrfurcht vor allem Leben. Daraus erwächst eine verantwortungsvolle Mitgestaltung nicht allein im Blick auf unsere beruflichen Lebensverhältnisse, sondern auch ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Gütern unserer Welt und Zeit.
Gerade weil unsere Arbeit vom christlichen Menschenbild her geprägt ist, sind wir auch offen für die, die den Zugang zum christlichen Glauben noch nicht gefunden haben. Unsere Arbeit, die immer in täglichen und dialoghaften Beziehungen zum Gegenüber geschieht, kann so ein Zeugnis unserer Grundeinstellung ablegen.
Handeln innerhalb der Einrichtung
Soziale Arbeit ist wertebezogene Arbeit. Diese Arbeit kann nur dann gelingen, wenn die Mehrheit der Mitarbeiterschaft sich auf gleiche Grundlagen und Ziele bezieht. Die Qualität unserer Arbeit ist Folgewirkung dieser Wertegrundlagen.
Dies bringen wir im Rahmen der Behindertenhilfe ein in das Konzept "Ort zum Leben". Wir schaffen Strukturen, in denen autonomes Leben möglich ist. Dies ist ein dialoghafter Prozess, der immer wieder kritisch überprüft werden muss.
Das christliche Menschenbild, das in menschlichen Beziehungen erfahrbar werden kann, prägt den gemeinsamen Umgang miteinander in der Mitarbeiterschaft. Wir wollen uns daher als eine Gemeinschaft verstehen, die an unterschiedlichen Stellen und Plätzen Verantwortung für das Ganze übernimmt und trägt.
In dieser Verantwortung stellen wir uns den Veränderungen unserer Zeit. Wir haben sie zu überprüfen auf ihre Auswirkungen für jene, für die wir uns mit unserer Arbeitskraft einbringen und auch für uns selbst, ob sie unsere Gemeinschaft stören oder gar zerstören könnten. So haben wir vor allem dafür einzutreten, dass die Würde der in der Evangelischen Stiftung Neuerkerode lebenden Menschen gewahrt bleibt.
Wir sind darum bemüht, für unsere Arbeit überschaubare und überprüfbare Strukturen zu schaffen, die diese gemeinsame Verantwortung nicht nur erkennen lässt, sondern sie auch lebt.
Handeln in der Gesellschaft
Wir sind ein anerkannter Träger der Wohlfahrtspflege und übernehmen soziale Aufgaben in der Behindertenhilfe und Altenhilfe. Da unsere Arbeit unmittelbar auf Menschen ausgerichtet ist, die allgemeiner und besonderer Hilfen bedürfen, sind wir auch in ein kritisches Gegenüber zur Gesellschaft gestellt. Hier haben wir jene anwaltschaftlich mit zu vertreten, die aufgrund ihrer Behinderung oder auch ihres Alters dazu nur eingeschränkt in der Lage sind.
Mit den Angehörigen und den gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern setzen wir uns dafür ein, die Würde jener Menschen, die in unseren Einrichtungen leben, zu schützen und zu stärken. § 1 unseres Grundgesetzes ist Ausgangspunkt und Ziel dieses Handelns.
Vor diesem gesetzlichen und auch christlichen Hintergrund unseres Selbstverständnisses scheuen wir uns nicht, dort in eine kritische Distanz zu gehen, wo wir Entwicklungen und auch Veränderungen sehen, die die Grundlagen des Lebens einengen könnten.
Christliches Denken und Handeln verstehen wir darum auch als politisches Denken und Handeln in unserer Welt. Wenn die sozialen Grundlagen unseres Landes sich zurückführen lassen auf grundsätzliche Aussagen des Christentums, herausgebildet und gewachsen in einer auch vielfach zwiespältigen Geschichte, dann gilt es, sich verändernde Wertvorstellungen kritisch zu hinterfragen und dort gegebenenfalls auch Widerstand zu leisten, wo "neue Werte" sich gegen den Menschen richten.
Neuerkerode im Dezember 1998
Beschluss des Vorstandes vom 9. 2. 1999
Bestätigung des Verwaltungsrates vom 18.3.1999
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