Häufige Fragen und die Antworten

Gebäude der Info in Neuerkerode

Viele Menschen haben die gleichen Fragen an uns.
Hier lesen Sie Antworten auf häufige Fragen.

Unten finden Sie eine Liste von Fragen.
Klicken Sie auf eine Frage.
Dann öffnet sich die Info zu der Frage.

Wer kann einen Wohn-Platz bekommen?

Angebote für Erwachsene
Es gibt über 800 Wohn-Plätze für Erwachsene.
Die Plätze sind für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung.
Einige Erwachsene haben auch
eine körperliche oder eine seelische Behinderung.
Die Erwachsenen brauchen Hilfe
für eine lange Zeit oder für immer.

Die Erwachsenen können einen Platz bekommen,
wenn Sie Eingliederungshilfe bekommen.
Wer Eingliederungshilfe bekommt,
steht in den Gesetzen:

  • Paragraf 53 im Sozialgesetzbuch 12
  • Paragraf 1 bis 3 in der Eingliederungshilfe-Verordnung

Ausnahme: Angebot für Kinder und Jugendliche
Es gibt auch 20 Plätze für Kinder und Jugendliche.
Die Jugendhilfe schreibt Ihnen,
dass sie die Kosten übernimmt.
Bitte geben Sie uns das Schreiben,
bevor Sie Ihr Kind anmelden.
Das wichtige Gesetz für das Angebot ist das Sozialgesetzbuch 8.

Wer bezahlt einen Wohn-Platz?

Sie müssen einen Antrag für Eingliederungshilfe stellen.
Dann bezahlt das Sozialamt.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag.

Manchmal helfen auch andere Einrichtungen bei der Bezahlung.
Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie haben. 

Wie bekommt man passende Hilfe?

Wenn Sie zu uns kommen, prüfen wir:
Welche Hilfe brauchen Sie?
Wir machen dann einen Plan für die Hilfe.
Wir prüfen den Hilfe-Plan jedes Jahr.

Kann man zur Probe wohnen?

Gerne können wir uns beim Probe-Wohnen kennen lernen.
Wir machen gerne einen Termin mit Ihnen.

Wer bezahlt das Probe-Wohnen?
Sie können einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag.
Oder Sie bezahlen selbst.

Kann man für eine kurze Zeit einen Wohn-Platz zur Pflege bekommen?

Manche Menschen brauchen Pflege
und wohnen zu Hause.
Manchmal ist die Pflege zu Hause
für eine kurze Zeit nicht möglich.
Dann können die Menschen einen Wohn-Platz bei uns bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Wir helfen Ihnen bei dem Antrag.

Das Angebot heißt: Kurz-Zeit-Pflege.
Sie können die Kurz-Zeit-Pflege auch selbst bezahlen.

Kann man für kurze Zeit kommen, wenn man eigentlich zu Hause Pflege bekommt?

Manche Menschen brauchen Pflege
und wohnen zu Hause.
Jemand aus der Familie pflegt sie dann.
Wir können die Pflege und Betreuung für eine kurze Zeit machen.

Ein Beispiel
Eine Tochter pflegt ihren Vater.
Die Tochter braucht eine Pause von der Pflege.
Zum Beispiel:
Weil sie Urlaub machen will.
Oder weil sie krank ist.
Dann kann der Vater in der Zeit zu uns kommen.

Wer zahlt Pflege und Betreuung?
Sie können einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Der Antrag ist für die: Verhinderungs-Pflege.
Wenn Sie Geld für die Betreuung bekommen,
können Sie das Geld auch hierfür nehmen.

Ich bekomme von der Pflegekasse Geld für die Betreuung. Kann ich damit die Angebote zahlen?

Bitte fragen Sie Ihre Pflegekasse:
Vielleicht bekommen Sie Geld für die Betreuung.
Das sind die: Betreuungs-Leistungen.

Der Familien-Entlastende Dienst hat verschiedene Angebote.
Sie können die Angebote mit dem Betreuungs-Geld bezahlen.
Hier finden Sie mehr Infos über die Angebote:
Der Familien-Entlastende Dienst

Welche Beschäftigung kann ich machen?

Es gibt Tagesförderung und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Wir finden das passende Angebot für Sie.
Mehr Infos zu den Angeboten finden Sie hier:

Welche Ärzte kümmern sich um die Gesundheit?

Es gibt eine Praxis mit:

  • Haus-Ärzten
  • Ärzten für Krankheiten von den Nerven und der Seele

Die Praxis ist vom:
Integrierten Gesundheitsdienst Neuerkerode.
Das ist kurz: IGN.
Der IGN kennt sich gut aus:
Welche Behandlung brauchen Patienten mit Behinderungen?
Vielleicht muss ein anderer Fach-Arzt den Patienten untersuchen.
Dann kommt der Arzt in die Praxis.

Die Praxis arbeitet auch mit anderen Fach-Ärzten und Krankenhäusern zusammen.

Kann ich sagen: Ich will meinen Haus-Arzt behalten?

Ja. Sie können Ihren Arzt frei wählen.

Ich möchte Beratung.

Wen kann ich fragen?
Gerne beantwortet Frau Jane Rinne Ihre Fragen.
In einem Gespräch finden Sie gemeinsam ein Angebot,
das zu Ihnen passt.
Kontakt:
E-Mail: willkommen@neuerkerode.de
Telefon: 05305 201 88 77