Seit dem 1. Januar 2020 haben Menschen mit einer Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz einen Rechtsanspruch auf eine Assistenz zur Bewältigung ihres Alltages. Unser Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung im Alltag benötigen.
Die Ambulanten Assistenzen sind seit 2021 ein eigenständiger, stetig wachsender Angebotsbereich der Wohnen und Betreuen. Uns zeichnen die Multiprofessionalität der Mitarbeitenden, Flexibilität in der Hilfeerbringung sowie eine individuell ausgerichtete Hilfe auf Grundlage hoher Fachlichkeit aus.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratungen für die verschiedenen Assistenzbereiche an. Unser Ziel ist es, die individuelle und sozialintegrative Förderung des Einzelnen in den Vordergrund zu stellen. Um eine Assistenz zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Eingliederungshilfe gestellt werden. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Die Ambulanten Assistenzen bieten neben Schulassistenzen Eltern- bzw. Familienassistenzen für Mütter und Väter mit Behinderung sowie je nach Bewilligung durch die Kostenträger ebenfalls Assistenzen in den Bereichen Arbeits-, Kindergarten-, Freizeit- oder persönliche Assistenz an.
Schulassistenz
Die Assistenzen unterstützen Schüler:innen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung sowie Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung dabei, die Schule ihrer Wahl besuchen zu können. Dabei steht immer die Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit im Vordergrund. Die Schulbegleitung bietet eine entsprechende Unterstützung innerhalb des jeweiligen Schulalltages und leistet somit einen erheblichen Beitrag zur Inklusion. Eine Schulassistenz kann an allen Regelschulen sowie Förderzentren stattfinden.
Die qualifizierten Mitarbeit:innen der Assistenzen sorgen dabei für eine individuelle und sozial-integrative Förderung. Ziel ist, dass die Schüler:innen am regulären Schulbetrieb teilnehmen und möglichst selbstständig im Klassenverband zurechtkommen können.
Abhängig vom individuellen Assistenzbedarf der Schüler:innen kann die Schulbegleitung Unterstützung im Bereich der Mobilität und Pflege, im Unterricht und im sozialen Bereich bedeuten.
Die Kosten für die Schulbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe (§§ 53, 54 ff SGB XII) oder Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) übernommen.
Unser Angebot
- Wir beraten Eltern über die Möglichkeiten einer Schulassistenz
- Wir unterstützen Sie bei Bedarf gern bei der Antragsstellung
- Wir suchen eine entsprechend qualifizierte Schulassistenz für Ihr Kind
- Wir bieten regelmäßige Dienstbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungen für unsere Schulassistenzen an
Familienassistenz
Die Elternassistenzen unterstützen Eltern mit Behinderungen bei der Bewältigung des Familienalltags. Abhängig vom individuellen Assistenzbedarf der Eltern kann eine Elternassistenz zum Beispiel in der Pflege, Versorgung, Erziehung, durch Hilfe im Haushalt sowie durch Begleitung zu Terminen unterstützen.
Die Leistungen für eine Elternassistenz findet im gesetzlichen Rahmen der Eingliederungshilfe statt. (§ 78 Abs. 1 & 3,4 SGB IX). Die rechtliche Grundlage für die Assistenzleistungen im Bereich „Soziale Teilhabe“ ist das Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78 und 81 (SGB IX, § 78 und 81).